Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 11.03.2016)
Profi Reifen- und Autoservice Gesellschaft m.b.H. Geschäftsführer: Triester Str. 14 Website: https://www.profi-reifen.at Firmenbuchnummer: UID Nummer: Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu den |
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN ONLINE-HANDEL
A. ALLGEMEINES
1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch in Zukunft abzuschließenden Geschäfte der Profi Reifen- und Autoservice Gesellschaft m.b.H. (im folgenden „Verkäufer“) mit ihren Kunden im Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs (im folgenden „Online-Handel“). Von Kunden vorgesehene Abweichungen für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur bei vorheriger schriftlicher Anerkennung durch den Verkäufer und auch in diesem Fall nur in dem schriftlich bestätigten Umfang und nur für den einzelnen Geschäftsfall wirksam.
2. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sowie jegliche Absprachen mit Vertretern des Verkäufers sind für den Verkäufer erst und nur dann verbindlich, wenn sie von diesem schriftlich oder via E-mail bestätigt worden sind. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes ist.
3. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Käufers haben keinen Vorrang vor diesen Allgemeinen Bedingungen, und zwar auch dann nicht, wenn der Verkäufer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Vertragserfüllungshandlungen durch den Verkäufer geltend jedenfalls nicht als Zustimmung zu von den gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen allenfalls abweichenden Bestimmungen.
4. Der Vertrag kommt unter den in nachstehenden Ziffern 4.1 bis 4.3 genannten Voraussetzungen zustande.
4.1. Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen keine den Verkäufer bindenden Angebote dar. Es handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Käufer, ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten
4.2. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ erfolgt die Absendung der Bestellung aus dem „virtuellen Warenkorb“ und der Käufer gibt eine verbindliche Bestellung (Angebot) über die in diesem enthaltenen Artikel ab. Den Zugang dieser Bestellung wird der Verkäufer unverzüglich per eMail bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar. Ein Vertrag kommt dadurch nicht zustande.
4.3. Ein Kaufvertrag kommt bei zu versendenden Artikeln erst dann zustande, wenn der Verkäufer den bestellten Artikel oder die Leistung mit einer zweiten E-Mail (Auftragsbestätigung) innerhalb von 2 Tagen bestätigt.
B. LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
1. Die Lieferung erfolgt zu den durch den Verkäufer in seiner elektronischen Aufforderung zur Anbotslegung enthaltenen Preisen.
2. Die Lieferung erfolgt durch Übergabe der Ware an den Transporteur oder Zustelldienst an der Niederlassung des Verkäufers. Zu diesem Zeitpunkt geht auch die Gefahr auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand durch das Verschulden des Käufers, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf diesen über. Sofern der Käufer Verbraucher iSd KSchG ist, so gilt abweichend Folgendes: Übersendet der Verkäufer die Ware, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Nützt der Verbraucher jedoch keine der vom Verkäufer vorgeschlagenen Auswahlmöglichkeiten bezüglich der Lieferung bzw Beförderung und schließt der Verbraucher selbst einen Beförderungsvertrag ab, geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer auf den Verbraucher über.
3. Die in einschlägigen Normen vorgesehen Maße und die gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten.
4. Teillieferungen sind zulässig.
5. Die Lieferfrist beginnt frühestens nach Klärung aller technischen, kaufmännischen und finanziellen Belange, der Beibringung der von Käufer allenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie nach Eingang des vollständigen Kaufpreises samt Nebenkosten wie insbesondere Liefer- und Versandkosten oder einer allenfalls im Einzelfall vereinbarten Anzahlung zu laufen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Niederlassung verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflusses des Verkäufers liegen. Darüber hinaus entbinden derartige Umstände den Verkäufer von weiteren Lieferverpflichtungen, ohne eine weitere Schadenersatzpflicht auszulösen.
6. Der Beginn sowie die Einhaltung der Lieferfrist setzen die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Vom Käufer zu vertretende Verzögerungen verlängern die Lieferfrist entsprechend. Solange der Käufer die von ihm übernommenen Verpflichtungen nicht vollständig und ordnungsgemäß erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung zu verweigern.
7. Verweigert der Käufer die Übernahme der Ware oder erfüllt die von ihm übernommenen Verpflichtungen nicht, kann der Verkäufer (ausgenommen den Fall eines berechtigten Rücktrittes) dem Käufer angemessene Lagergebühren in Rechnung stellen.
8. Verbrauchern iSd österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) steht das Rücktrittsrecht gem. § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.
8.1. Käufer, die Verbraucher iSd § 1 KSchG sind, können – bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge – bis zum Ablauf der unter 8.2. genannten Fristen von den nach diesen AGB geschlossenen Verträgen zurücktreten.
8.2. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 (vierzehn) Tage. Sie beginnt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei Verträgen über die Lieferung von Waren beginnt die Frist zum Rücktritt ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, sämtliche Waren bzw. bei mehreren (Teil-)Lieferungen die letzte Ware oder letzte Teilsendung in Besitz genommen haben bzw. hat.
8.3. Macht der Käufer von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch, so hat er die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung an den Verkäufer zurückzustellen und die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen. Mangels ausdrücklicher schriftlicher anderslautender Vereinbarung im Einzelfall erfolgt keine (Selbst)Abholung durch den Verkäufer. Hat sich der Käufer ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die vom Verkäufer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat der Käufer keinen Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten.
8.4. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Verbraucher kann dafür das Online-Widerrufsformular verwenden. Die Rücktrittsfrist ist auch dann gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
8.5. Die Rücksendung hat zu erfolgen an:
Profi Reifen- und Autoservice Gesellschaft m.b.H.
Triester Str. 14 / Haus 1
A-2351 Wr.Neudorf
8.6. Die Rückabwicklung des Vertrages im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts erfolgt nach den in §§ 14 ff. FAGG enthaltenen Grundsätzen. Bei Verträgen über die Lieferung von Waren kann der Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises verweigern, bis er entweder die Ware wieder zurückerhalten oder ihm der Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat.
8.7. Ist der Verkäufer seinen Informationspflichten nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist zwölf Monate ab den in Punkt 8.2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Verkäufer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Punkt 8.2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.
8.8. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
8.8.1. Dienstleistungen, wenn der Verkäufer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG (vgl. Punkt D.2.) mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
8.8.2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,
8.8.3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
8.8.4. Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
C. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei Verträgen mit Unternehmern iSd § 1 KSchG behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Während des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer verpflichtet,
- die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln;
- einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware – z.B. im Falle einer Pfändung – sowie deren Beschädigung oder Vernichtung unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Verkäufers erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen;
- einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Punkt C.2. – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die allenfalls bereits gelieferte Vorbehaltsware herauszuverlangen.
4. Der Käufer ist – sofern er Unternehmer iSd KSchG ist – berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren in seinem normalen Geschäftsbetrieb und im Rahmen ordentlicher Geschäftsführung zu verfügen, insbesondere sie zu verarbeiten und weiter zu veräußern. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits hiermit seine Kaufpreisforderungen gegen seinen Abnehmer – in Höhe des Miteigentumsanteil des Käufers – zur Sicherung an den Verkäufer ab und verpflichtet sich seinerseits, dem Verkäufer unverzüglich Name und Anschrift des Abnehmers sowie Bestand und Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderung bekanntzugeben, andererseits aber auch, seinen Abnehmern die Forderungsabtretung an den Käufer unter Angabe der Höhe der Forderung mitzuteilen. Weiters hat der Käufer durch entsprechende Buchvermerke den Bestand der Forderungen des Verkäufers anzumerken („verlängerter Eigentumsvorbehalt“). Die Forderungsabtretung hat ungeachtet des Umstandes zu erfolgen, ob die Vorbehaltsware des Verkäufers ohne oder nach Bearbeitung oder Verarbeitung veräußert wird.
3. Die Zustimmung zur Weiterveräußerung und sonstiger Verfügung über die Vorbehaltsware gilt als widerrufen, sobald über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, bzw. ein Antrag auf Konkurseröffnung mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
D. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die in der elektronischen Aufforderung zur Anbotslegung enthaltenen Preise des Verkäufers in EUR (Euro) inkl. USt.
2. Die Bezahlung der Rechnungsbeträge erfolgt nach den im Angebot / in der Aufforderung zur Anbotslegung des Verkäufers enthaltenen Bedingungen. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers der Sitz des Verkäufers. Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug zahlbar.
3. Eine Verzinsung von Voraus- bzw. Akontozahlungen findet nicht statt.
4. Die Zurückhaltung oder die Aufrechnung durch den Käufer aufgrund von Gegenansprüchen welcher Art immer ist ausgeschlossen. Ist der Käufer Verbraucher iSd KSchG, so ist die Aufrechnung durch den Käufer ausgeschlossen, sofern nicht ein Fall der Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers vorliegt oder die Gegenforderung
- im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers steht, oder
- gerichtlich festgestellt ist, oder
- vom Verkäufer anerkannt worden ist.
5. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen, sofern eben nicht höhere Kreditbeschaffungskosten entstehen. Trifft den Käufer kein Verschulden am Zahlungsverzug, hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. zu bezahlen. Die vorhergehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn der Käufer Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes ist. In diesem Fall berechnet der Verkäufer maximal Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. Der Verkäufer ist berechtigt, für den zweckdienlichen und notwendigen Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand im Falle einer Mahnung EUR 15,00 in Rechnung zu stellen. Ist das eingemahnte Entgelt geringer als dieser Betrag, so sind die Mahnspesen mit der Höhe des eingemahnten Entgeltes begrenzt. Sofern der tatsächliche Aufwand für mit der Eintreibung der offenen Rechnungsbeträge in Zusammenhang stehende und zur zweckentsprechenden Betreibung notwendigen Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten über diesen Betrag hinausgeht, ist dieser ebenfalls vom Käufer zu tragen, soweit dieser in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht und der Zahlungsverzug vom Käufer verschuldet wurde. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderungsbetreibung an ein Inkassoinstitut bzw. an einen Rechtsanwalt zu übergeben, wenn die offene Forderung trotz Mahnung und Nachgewährung nicht beglichen wird. Dies vorausgesetzt, verpflichtet sich der Käufer hinsichtlich eines eingeschalteten Inkassoinstitutes, maximal die Vergütungen zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996 idgF, ergeben. Hinsichtlich eines eingeschalteten Rechtsanwaltes ist der Käufer verpflichtet, maximal Vergütungen zu ersetzen, die sich aus den Autonomen Honorarrichtlinien, AHR 1976 idgF, und aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz, BGBl. Nr. 189/1969 idgF, ergeben. Diese Normen sind im Internet unter www.oerak.at abrufbar.
E. GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENERSATZ UND PRODUKTHAFTUNG (Die folgenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Dienstleistungen, die der Lieferer erbringt.)
1. Der Käufer trägt das alleinige Risiko, dass die Ware im Einzelfall für seinen individuellen Verwendungszweck geeignet ist. Der Verkäufer leistet diesbezüglich keinerlei Gewähr. Der Inhalt der vom Verkäufer verwendeten Prospekte, technischen Beschreibungen etc. wird nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Verkäufer nimmt darauf ausdrücklich Bezug oder dies im Einzelnen speziell ausverhandelt wurde. Öffentliche Äußerungen über die vom Verkäufer zu übergebenden Waren oder zu erbringenden Leistungen, etwa in der Werbung oder in den der Ware beigefügten Angaben, binden den Verkäufer nicht. Die Präsentation von Artikeln im Online-Shop stellt keine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Waren dar. Vom Verkäufer übernommene Garantien bestehen nur dann, wenn diese ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet und im Einzelfall vereinbart werden. Wenn eine Artikelbeschreibung Abbildungen des angebotenen Produktes enthält, kann es sich um symbolische Abbildungen handeln, die mit der angebotenen Ware nicht ident sind.
2. Lieferungen von Sekunda- bzw. Partieware erfolgen stets unter ausdrücklichem Ausschluss des Reklamationsrechtes betreffend optische Mängel und sonstige Qualitätsminderungen.
3. Der Käufer hat die Sache/das Werk unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und dem Lieferer allfällige Mängel einschließlich aller Fehlmengen oder Falschlieferung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb angemessener, 14 Tage jedenfalls nicht überschreitender Frist ab Übernahme bzw. Erbringung der Dienstleistung schriftlich (auch durch Telefax oder E-Mail) begründet anzuzeigen, andernfalls besteht kein Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz. Bei verborgenen, im Rahmen der ordnungsgemäßen Prüfung nicht erkennbaren Mängeln läuft die Frist zur Anzeige ab dem Zeitpunkt, in dem der Mangel erkannt wurde bzw erkannt werden hätte können. Die Mängelrüge ist ausgeschlossen, wenn sich der Zustand der Waren oder Dienstleistungen nach Gefahrenübergang verändert hat. Mangelhafte Stücke sind vom Kunden auf Verlangen des Verkäufers unverzüglich – bei sonstigen Ausschluss jeglicher Gewährleistungen – fracht- und spesenfrei zuzusenden. Die Beweislast dafür, dass die Sache/das Werk mangelhaft und der Mangel bei der Übergabe vorhanden war, trifft den Käufer, auch wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes ist.
4. Mängel eines Teiles einer Lieferung oder Leistung berechtigen den Käufer nicht zur Zurückweisung der ganzen Lieferung oder Leistung. Sollen die Artikel Mustern von früheren Lieferungen entsprechen, so werden Abweichungen vom Verkäufer vermieden, soweit dies technisch möglich ist. Bei erheblichen Abweichungen kann der Verkäufer nach seiner Wahl entweder eine Ersatzlieferung vornehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes ist.
5. Für Materialmängel haftet der Verkäufer nur insoweit, als er den Mangel bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt hätte erkennen können, und zwar lediglich im Umfang der Gewährleistung seiner Unterlieferer. Für alle mitgelieferten fremden Erzeugnisse wird nur diejenige Gewähr übernommen, welche die Erzeuger dieser Artikel gegenüber dem Verkäufer eingehen. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes ist.
6. Für Mängel, die infolge ungenauer Angaben des Käufers entstehen, wird keinerlei Gewähr übernommen. Wird eine Ware vom Verkäufer aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, so erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die bedingungsgemäße Ausführung. Der Käufer hat in diesem Fall dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen odgl. nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen. Er hat den Verkäufer insoweit schad- und klaglos zu halten. Der Verkäufer ist diesbezüglich nicht zur Prüfung verpflichtet. Der Verkäufer leistet keine Gewähr dafür, dass eine nach Kundenspezifikation angefertigte Ware eine allenfalls erforderliche (behördliche) Genehmigung erteilt wird.
7. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge des Kunden ist der Lieferer unter Ausschluss jeglichen Wahlrechtes des Kunden nach eigener Wahl sowohl bei Vorliegen eines Kauf- als auch eines Werkvertrages berechtigt, die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder den Austausch der Sache/des Werkes zu bewirken oder das Entgelt angemessen zu mindern (Preisminderung) oder den Vertrag aufzuheben; sonstige weiter-gehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Für den Fall der eigenmächtigen Mängelbehebung durch den Kunden erlöschen alle Gewährleistungsverpflichtungen des Lieferers. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes ist.
8. Die Erhebung der Mängelrüge entbindet den Käufer nicht von der Zahlungsverpflichtung. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung bzw. Vereinbarungen durch den Käufer erlöschen die Gewährleistungspflichten des Verkäufers. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes ist.
9. Für Fahrzeugbereifungen und Runderneuerungen bestehen die in den folgenden Absätzen zusätzlich spezifizierten Gewährleistungsbedingungen. Soweit sie von den allgemeinen Gewährleistungsbedingungen abweichen, treten sie an deren Stelle, im Übrigen ergänzen sie diese.
a) Unter den Begriff Fahrzeugbereifungen fallen Reifen, Luftschläuche sowie Wulst- und Felgenbänder.
b) Unter den Begriff Runderneuerungen fällt die Neugummierung von Fahrzeugreifen.
10. Eine Gewährleistung für Fahrzeugbereifungen der Qualitätsstufen II und III (mit Kennzeichnung IIB, max. 100km/h, max. 30 km/h) für gebrauchte Fahrzeugbereifungen und für solche, die von fremder Hand runderneuert, besohlt oder repariert wurden, ist gänzlich ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes ist.
11. Die Gewährleistung bei Runderneuerungen erstreckt sich ausschließlich auf die Festigkeit der Haftung zwischen der neuaufgetragenen Lauffläche und der Karkasse und auf die normale, dem Einsatz des Fahrzeugreifens entsprechende Abnützung der neuaufgetragenen Lauffläche. Dabei ist eine Gewährleistung für beigestellte Karkassen ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes ist.
12. Das Recht auf Gewährleistung muss sowohl bei Sachmängeln als auch bei Rechtsmängeln innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe, spätestens aber - sofern diese Frist früher abläuft - 2 Jahre ab Übergabe gerichtlich geltend gemacht werden, auch wenn der Käufer oder dessen Nachmann (Letztverkäufer) einem Verbraucher Gewähr geleistet hat. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes ist.
13. Im Falle der Gewährleistung erfüllt der Verkäufer diese nach seiner Wahl durch
a) Beseitigung des Fehlers an der Fahrzeugbereifung/Runderneuerung unter je nach der Lage des Falles vollständiger oder anteiliger Übernahme der hiedurch aufgelaufenen Kosten,
b) Ersatzlieferung unter Neuberechnung zum Tagespreis unter Abzug eines vom Verkäufer festzusetzenden Nachlasses, der dem Abnützungsgrad der reklamierten Fahrzeugbereifung/Runderneuerung entspricht,
c) Preisminderung, die dem Abnützungsgrad der reklamierten Fahrzeugbereifung/Runderneuerung entspricht;
Im Falle von b) und c) wird der Abzugsbetrag nach Wahl des Verkäufers in barem oder durch Gutschrift vergütet.
Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes ist.
14. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soferne
a) es sich um eine unerhebliche Minderung des Wertes der Tauglichkeit der Fahrzeugbereifung/Runderneuerung handelt;
Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes ist.
b) die Fahrzeugbereifung die Fabrikationsnummer nicht oder nicht mehr trägt oder die Fabrikationsnummer nicht mehr vollständig erkennbar ist;
c) die Fahrzeugbereifung/Runderneuerung mit einem Luftschlauch gefahren wurde, der ganz oder teilweise anstelle von Luft mit Ersatzmitteln gefüllt war (ausgenommen eine vom Lieferer empfohlene Wasserfüllung);
d) der vorgeschriebene Luftdruck gemäß der neuesten Fassung des technischen Ratgebers des Erzeugers nicht eingehalten wurde;
e) die Fahrzeugbereifung/Runderneuerung einer übermäßigen, vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie beispielsweise durch Überschreiten der für jede einzelne Reifengröße zulässigen Belastung, der jeweils beigeordneten Fahrgeschwindigkeit u. dgl.;
f) die Fahrzeugbereifung/Runderneuerung durch unrichtige Radstellung schadhaft oder durch andere Störungen am Radlauf in ihrer Leistung beeinträchtigt wurde;
g) das Schadhaftwerden der Fahrzeugbereifung/Runderneuerung auf nicht lehrenhaltige oder rostige Felgen zurückzuführen ist, oder die Fahrzeugbereifung/Runderneuerung auf andere als die laut den maßgeblichen technischen Daten vorgeschriebenen Felgen aufgelegt war;
h) die Fahrzeugbereifung/Runderneuerung durch äußere Einwirkung und mechanische Verletzungen schadhaft geworden oder übermäßiger Erhitzung ausgesetzt war;
i) die Beschädigung auf Fahrlässigkeit, auf selbst oder von fremder Hand unsachgemäß vorgenommene Profiländerungen, Einkerbungen u. dgl. oder auf Unfall zurückzuführen ist;
j) bei Weißwandreifen Verfärbung oder Licht- und Ermüdungsrisse auftreten;
k) die Fahrzeugbereifung/Runderneuerung Schäden aufweist, die mit der Anbringung von Spikes durch fremde Hand in Zusammenhang stehen.
15. Voraussetzung für die Behandlung eines Gewährleistungsanspruches ist die Beibringung eines vollständig ausgefüllten und vom Käufer selbst unterschriebenen Reklamationsformulares, sowie die Einsendung der reklamierten Waren an eine Niederlassung des Lieferers. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes ist.
16. Die Haftung des Verkäufers für infolge leichter Fahrlässigkeit entstandene Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Dies umfasst neben direkten Schäden insbesondere auch mittelbare Schäden, jegliche Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer. Weiters haftet der Verkäufer keinesfalls für etwaige Schäden, die dem Käufer durch nicht in der Sphäre des Verkäufers liegende bzw nicht vom Verkäufer zu vertretende Umstände, wie insbesondere Lieferverzögerungen, erwachsen. Der Verkäufer haftet ferner nicht für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Gebrauchshinweise, insbesondere der Hinweise zu Lagerung, Transport und Montage resultieren. Weiters wird die Haftung für jeglichen infolge leichter oder grober Fahrlässigkeit entstandenen Schaden (ausgenommen Personenschäden) ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss besteht in selbem Maße gegenüber Abnehmern des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Haftungsausschluss im Falle der Weiterveräußerung mit seinen Abnehmern vertraglich zu vereinbaren, sofern dies nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ausgeschlossen ist. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes ist.
17. Nach Ablauf von 10 Jahren ab der Übergabe der Sache/des Werkes besteht keinesfalls mehr Anspruch auf Schadenersatz. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes ist.
18. Stellt sich nachträglich die Unmöglichkeit der Ausführung heraus, so kann der Verkäufer ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer daraus Schadenersatzansprüche hat. Jedoch hat der Lieferer, will er vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, dies dem Kunden mitzuteilen, insbesondere dann, wenn mit dem Kunden zunächst eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
F. DATENSCHUTZ
1. Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer werden vom Verkäufer im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet und elektronisch gespeichert. Der Käufer erteilt hiezu seine ausdrückliche Zustimmung.
2. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verkäufer berechtigt ist, alle Stamm-, Vermittlungs- und Inhaltsdaten im Sinne des § 87 Telekommunikationsgesetz (TKG) des Käufers zu ermitteln oder zu verarbeiten. Diese Daten werden im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 91ff TKG sowie des Datenschutzgesetzes 2000 für Zwecke der Erbringung der vertraglichen und der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen vom Verkäufer verarbeitet und übermittelt, soweit dies für die Abwicklung der Kundenbeziehungen notwendig ist. Der Verkäufer ist berechtigt, die Daten an Unternehmen zu übermitteln, welche Lieferungen und/oder Leistungen im Rahmen bzw. im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung durch den Verkäufer erbringen. Der Käufer hat die Möglichkeit, seine Einwilligung in die Datenspeicherung jederzeit und ohne Angaben zu widerrufen. Zum Widerruf kann der Käufer zB eine email an office@profi-reifen.at senden. Der Käufer hat Anspruch auf seinen Antrag hin unentgeltlich Auskunft über die über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Zusätzlich hat der Käufer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung. Bei diesbezüglichen Fragen ist eine E-Mail an office@profi-reifen.at zu senden. Inhalte der vom Käufer übermittelten Nachrichten werden nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft.
3. Der Verkäufer bemüht sich, die bei ihm gespeicherten Kundendaten bestmöglich zu schützen. Der Verkäufer übernimmt jedoch keine Haftung dafür, dass Dritte rechtswidrig Zugriff auf diese Daten erhalten und sie in welcher Art und Weise immer verwenden. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die aus einer derartigen rechtswidrigen Handlung Dritter resultieren.
4. Der Käufer stimmt gemäß § 107 TKG der laufenden Zusendung von elektronischer Post als Massensendung und/oder zu Werbezwecken durch den Verkäufer zu.
G. VERSCHIEDENES
1. Wird dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrages bekannt, dass die Vermögenslage des Käufers sich ungünstig entwickelt hat, sodass dieser an der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages gehindert sein könnte, kann der Verkäufer Vorauskasse oder Sicherungen im Wert der Lieferung verlangen und bis zu deren Erlag die Lieferung der Ware/Erbringung der Dienstleistung verweigern. Erfüllt der Käufer diese Forderungen nicht binnen angemessener Frist, ist der Verkäufer weiters berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Gerät der Käufer bei Abzahlungsgeschäften auch nur mit einer der vereinbarten Zahlungen oder sonstigen Leistungen in Verzug, so tritt ohne weitere Schritte Terminsverlust bezüglich der ganzen noch aushaftenden Restschuld ein. Ist der Käufer Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes, so gilt abweichend: Ist der Käufer mit der Zahlung zumindest einer Rate seit mindestens sechs Wochen in Verzug, so tritt Terminsverlust nach Setzung einer Nachfrist durch den Verkäufer und Androhung des Terminsverlustes ein.
3. Der Verkäufer sowie alle Gesellschaften, an denen der Verkäufer unmittelbar beteiligt ist oder die am Verkäufer unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 50% beteiligt sind, sind berechtigt, mit und gegen fällige und nicht fällige, auch künftige Forderungen aufzurechnen, die dem Verkäufer gegen den Käufer zustehen bzw. die der Käufer gegen den Verkäufer hat (über den Stand dieser Beteiligungen erhält der Käufer erforderlichenfalls auf Frage Auskunft).
4. Ist der Käufer kein Verbraucher iSd KSchG, so ist für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag das für den ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Ist der Käufer Verbraucher iSd KSchG, so ist für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Käufers liegt. Verlegt der Käufer seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland, so bleibt jenes österreichische Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Käufer zuletzt seinen inländischen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hatte.
5. Auf alle Lieferverträge, die der Verkäufer abschließt, ist ausschließlich Österreichisches Recht unter Ausschluß der Kollisionsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
6. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hievon unberührt. Die unwirksame Bestimmung selbst ist durch eine Regelung zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht der Parteien möglichst nahe kommt. Sollte die ursprüngliche Absicht der Parteien nicht zu er-gründen sein, dann ist der Sachverhalt unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben oder unter Heranziehung eines ähnlichen Rechtssatzes zu lösen.
7. Jegliche Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von bzw zu den gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie einem abgeschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für das Abweichen vom Erfordernis der Schriftform.
Profi Reifen- und Autoservice Gesellschaft m.b.H.
Triester Str. 14 / Haus 1
Rechtsform: Gesellschaft m.b.H.
Sitz: Wr.Neudorf, Firmenbuchnummer: 37327v
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wr.Neustadt,
DVR 0018538, ARA 4278
UID ATU 36860508